Keine Ladenöffnung an den Adventssonntagen

Das Oberverwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung stattgegeben.

Die nun außer Vollzug gesetzte Regelung sah vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 auch sonntags zwischen 13 Uhr und 18 Uhr öffnen dürfen.

Dies ist nun nicht mehr zulässig.
Es gibt keine landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen

Weite Infos unter:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/96_201124/index.php